Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg – Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 06.06.2024 den Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
Der Entwurf ist mit Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit
vom 26.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024
über die Homepage der Stadt unter https://www.graefenberg.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt. Download-Links siehe unten.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg (Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg) während der Öffnungszeiten
NUR MIT TERMINVEREINBARUNG
Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
OHNE TERMINVEREINBARUNG
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, Bürgerbüro zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Stadt abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Vorhandene Informationen zu |
Mensch | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
· Immissionen durch Gewerbe, Verkehr |
Fläche | · Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
· Flächensparen und bedarfsgerechte Bauflächenausweisung · Nachhaltige Siedlungsentwicklung |
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen
· Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete · Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts · Biotopverbund |
Boden | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
· Altlasten · Bodendenkmale · Vorsorgender Bodenschutz |
Wasser | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
· Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung · Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz · Gewässerentwicklung, Wasserrahmenrichtlinie · Wasserversorgung · Regenwasserablauf |
Luft/Klima | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion
· Erfordernisse des Klimaschutzes · Frischluftschneisen |
Landschaftsbild | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
· Flurdurchgrünung, Durchgrünung der Siedlungsbereiche |
Kultur- und Sachgüter | · Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern |
Sonstige/allgemeine Umweltbelange | · Wechselwirkungen unter den Schutzgütern
· Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern · Nutzung erneuerbarer Energien · Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB · Darstellung von Landschaftsplänen · Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung · Ökokonto · Bepflanzung an Staatsstraßen und Kreisstraßen · Windparks und Freiflächenfotovoltaikanlagen · Schutzgebiete · Erstaufforstungen · Dorferneuerung und freiwilliger Landtausch · Waldanteil, Waldrodung und Ersatzaufforstung · Baumfallgrenzen zu Bauflächen |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
- Landschaftsplan (integriert) sowie Umweltbericht
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Download-Links:
- Allgemeine Begründung und Themenkarten 1-5
- Umweltbericht und Themenkarten 6-10
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Pläne Nord, Mitte und Süd sowie Legende
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und heruntergeladen werden kann (Download-Link).
Gräfenberg, 10.09.2024
Ralf Kunzmann
Erster Bürgermeister