Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg – 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Gräfenberg billigte in seiner Sitzung vom 10.03.2022 den Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für die bestehende Gewerbefläche.
Der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Grundstücke Flst. 561 und 561/1 Gemarkung Lilling im Bereich nordwestlich von Lilling und die Begründung liegen
vom 05.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022
in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, in der Halle im 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können hier heruntergeladen werden:
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen sind in den Planunterlagen zu folgenden Schutzgütern enthalten:
- Boden
- Wasser
- Klima und Luft
- Tiere und Pflanzen
- Mensch
- Landschaft
- Fläche
- Kultur- und Sachgüter,
sowie deren Wechselwirkungen.
Es liegen folgende umweltbezogene Gutachten zur Einsicht vor und können heruntergeladen werden:
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern zur Einsicht vor und können heruntergeladen werden:
Mensch
- Zum Immissionsschutz eines angrenzenden Mischgebiets
- Zu Auflagen des Immissionsschutzes bei der Anlagengenehmigung
Boden
- Zu Regelungen bei Bodendenkmalen
- Zu Vorgaben zum Bodenschutz
Tiere und Pflanzen, Biodiversität
- Zu Vogelschlag an Gebäuden
- Zum Grenzabstand bei Bepflanzungen
Wasser
- Zur Entwässerung des Plangebiets und zur Versickerung
- Zu Oberflächenwasserabfluss
- Zu nicht vorhandenen Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen Bereichen
Fläche
- Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für neue Siedlungsflächen
Schutzgutübergreifende Aspekte
- Zu der Herstellung der Ausgleichsfläche
- Zur Gestaltung der Freiflächen im Gewerbegebiet
- Zu nicht vorhandenen Altlasten
Die gesamten Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Gräfenberg unter der Adresse www.graefenberg.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation können die Unterlagen im Verwaltungsgebäude nur nach Terminabsprache eingesehen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Kutscher (tanja.kutscher@graefenberg.de / 09192 / 709 – 33).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und heruntergeladen werden kann (Download-Link).
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gräfenberg, 19.04.2022
Kunzmann
Erster Bürgermeister