Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg – Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Thuisbrunn“

hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gräfenberg hat am 10.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Thuisbrunn“ und die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Thuisbrunn“ erfolgt im Parallelverfahren.

Der Stadtrat der Stadt Gräfenberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2020, die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Thuisbrunn“ sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (vom 20.01.2021 bis 22.02.2021). Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

In der Sitzung am 13.03.2025 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Stadtrat abgewogen und der Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Thuisbrunn gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Da die Fläche in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gräfenberg enthalten ist, wird die 12. Flächennutzungsplanänderung nicht mehr weitergeführt.

Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt im nördlichen Stadtgebiet der Stadt Gräfenberg, nördlich des Ortsteils Höfles (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken) und enthält folgende Flurnummern: 2242, 2251, 2270 und 2838, Gmkg. Thuisbrunn. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 10,52 ha.

Im o. g. Geltungsbereich soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Entwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Thuisbrunn“ in der Fassung vom 13.03.2025 bestehend aus Planblatt und Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen sind in der Zeit

vom 25.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

über die Homepage der Stadt Gräfenberg:  https://www.graefenberg.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung   sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ in der Stadtverwaltung Stadt Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg während der allgemeinen Dienststunden:

Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

oder nach Terminvereinbarung:

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Stadt Gräfenberg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Mensch
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
Fläche
  • Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen
  • Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts
Boden
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
Wasser
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
Luft/Klima
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion
  • Erfordernisse des Klimaschutzes
Landschaftsbild
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
Kultur- und Sachgüter
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern
Sonstige/allgemeine Umweltbelange
  • Wechselwirkungen unter den Schutzgütern
  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB
  • Darstellung von Landschaftsplänen
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

Berichte und Gutachten

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Thuisbrunn“ in der Fassung vom 13.03.2025, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Rotraud Krüger 2025: Artenschutzrechtliche Relevanzabschätzung für die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Gräfenberg-Höfles, Wiesenthau

 

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Schutzgut Mensch:

Keine Blendwirkung durch das Vorhaben auf die umliegenden Ortslagen,
Schallimmission, Verlust Naherholungsflächen

  • Schutzgut Boden:

Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Gefahr von Zinkauswaschung

  • Schutzgut Wasser:

Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • Schutzgut Pflanzen, Tiere:

Ausgleichsflächen und Kompensationsermittlung, Pflanzenverwendung, Wildkorridore, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

  • Schutzgut Landschaft:

Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild, Fernwirkung, Erhalt wertvoller Vegetationsbestände

  • Schutzgut Fläche:

Flächenverbrauch

  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

Standorteignung, Alternativenprüfung, Bevorzugung vorbelasteter Standorte, Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Lage tlw. im Landschaftsschutzgebiet und Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft, Duldung von Emissionen der Landwirtschaft, Abstand zu bestehenden Leitungen und Staatstraße 2191, Standortkonzept Freiflächenphotovoltaik, Erhaltung Dränagen, Rückbaubürgschaft,  Größe des Vorhabens, Lage des Vorhabens zu Wanderwegen, Pflege und Unterhalt des Vorhabens, Brandgefahr,  Höhe der Anlage und Nebenanlagen

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und heruntergeladen werden kann (Download-Link).

Stadt Gräfenberg, 17.04.2025

Ralf Kunzmann

Erster Bürgermeister