Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung der Stadt Gräfenberg – Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Hohenschwärz Süd“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Gräfenberg billigte in seiner Sitzung vom 18.10.2022 den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Hohenschwärz Süd“.
Verfahrensart
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt aufgrund von § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Hohenschwärz Süd“ für das Gebiet der Grundstücke Flst. 2098/3 Tfl., 2099, 2100, 2102 und 2103 Tfl. der Gemarkung Thuisbrunn südlich von Hohenschwärz und die Begründung liegen
vom 15.12.2022 bis einschließlich 21.01.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, in der Halle im 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können hier heruntergeladen werden:
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen und umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus bzw. können heruntergeladen werden:
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und heruntergeladen werden kann (Download-Link).
Gräfenberg, 01.12.2022
Kunzmann
Erster Bürgermeister