Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Einbeziehungssatzung „Michelsberg“
Der Stadtrat der Stadt Gräfenberg hat in seiner Sitzung vom 26.06.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Michelsberg “ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3, Satz 2 BauGB beschlossen.
Der einbezogene Bereich umfasst Teilflächen der Fl. Nr.706, Gemarkung Gräfenberg. Er befindet sich am nördlichen Ortsrand auf dem Michelsberg von Gräfenberg.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos). Die Ausgleichsfläche befindet sich auf dem gleichen Grundstück westlich angrenzend des einbezogenen Bereichs.
©BayernAtlas, Bayerische Vermessungsverwaltung
Ziel und Zweck der Planung ist die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Gräfenberg zur Sicherung von Baumöglichkeiten.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.06.2025 außerdem den Entwurf Einbeziehungssatzung „Michelsberg“ und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf mit Begründung ist in der Zeit
vom 17.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025
über die Homepage der Stadt unter https://www.graefenberg.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Stadt Gräfenberg (Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg) während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Stadt abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Umweltbezogene Informationen liegen in der Art vor, dass in der Begründung zur Satzung Ausführungen zu umweltschützenden Belangen, zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz beinhaltet sind.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.
Gräfenberg, 12.11.2025
Ralf Kunzmann
Erster Bürgermeister




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FSV Gräfenberg