Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB

 

Einbeziehungssatzung „Haidhof Süd“

Der Stadtrat der Stadt Gräfenberg hat in seiner Sitzung vom 15.01.2026 den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Haidhof Süd“ geändert und den geänderten Entwurf gebilligt und für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB bestimmt.

Der einbezogene Bereich umfasst Teilflächen der Fl. Nrn. 1444 (TF), 1445 (TF) und 1446 (TF), jeweils Gemarkung Thuisbrunn. Er befindet sich am südlichen Ortsrand von Haidhof.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos). Die Ausgleichsfläche befindet sich auf dem gleichen Grundstück westlich angrenzend des einbezogenen Bereichs.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

©BayernAtlas, Bayerische Vermessungsverwaltung

Ziel und Zweck der Planung ist die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Haidhof zur Sicherung von Baumöglichkeiten.

Der Stadtrat des Stadt Gräfenberg hat in seiner Sitzung am 15.01.2026 einen ergänzten Planentwurf zur Einbeziehungssatzung „Haidhof Süd“ gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Änderungen bestehen in der geänderten Lage der Ausgleichfläche. Die genannten Anpassungen sind auch im Beiblatt zur Bekanntmachung erkennbar.

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der Entwurf mit Begründung ist in der Zeit

vom 26.02.2026 bis einschließlich 30.03.2026

über die Homepage der Stadt unter https://www.graefenberg.de/bauleitplanung-bp-einbeziehungssatzung-haidhof-sued/ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Stadt Gräfenberg (Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg) während der Dienststunden oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Stadt abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Umweltbezogene Informationen liegen in der Art vor, dass in der Begründung zur Satzung Ausführungen zu umweltschützenden Belangen, zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz beinhaltet sind.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

Gräfenberg, 13.02.2026

Ralf Kunzmann
Erster Bürgermeister

Beiblatt:

ALT: Entwurf vom 26.06.2025

NEU: Entwurf erneut 15.01.2025